Wichtig

Broschüren, Stadtpläne, Branchenverzeichnisse

Bevor Sie etwas unterschreiben oder bestätigen, lesen Sie sorgfältig, was Sie da unterschreiben! Oft sind Abonnements für eine Anzeige oder einen Branchenbucheintrag völlig sinnlos, für mehrere hundert Euro im Jahr überteuert und womöglich mit unlauteren Absichten verbunden. 

Fragen Sie nach bei der Stadtverwaltung, bei uns, beim HBE, bei der IHK, oder bei der HWK.

Dazu folgende Hinweise vom HBE:

1. Achtung Branchenbucheintrag

Gegenwärtig versendet ein Unternehmen mit Sitz auf den Marshall Islands im Pazifischen Ozean Emails zur Korrektur eines Eintrags in einem gelben Branchenbuch sowie einem Antrag zur Eintragung in das Branchenverzeichnis im Internet. Bei Annahme des Angebots wird ein Vertrag über zwei Jahre zu einem Preis von 780,– Euro pro Jahr abgeschlossen. In den Vertragsbedingungen wird vereinbart, dass tschechische Recht gilt und der Gerichtsstand in Prag ist. Prüfen Sie daher, ob ein solcher Vertrag gegebenenfalls gewünscht wird.

2. Feuerlöscher und Verbandsmaterial

Eine Firma aus Schwerin, SMS System Company GmbH, ruft an – sagt sie werde im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig, und will Feuerlöscher sowie weitere Sicherheitsmaterialien zu verkaufen.

Die Firma hat nichts mit der Berufsgenossenschaft zu tun und wird schon gar nicht in deren Auftrag tätig. Bitte prüfen Sie, ob das Angebot für Sie wirtschaftlich und notwendig ist, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

3. Verträge über Erstellung von Internetseiten

Derzeit treten 2 Firmen (Webstyle und Euroweb) immer wieder in Erscheinung, die nach unseren Erkenntnissen fast ausschließlich „Referenzkunden“ mit besonders günstigen Konditionen werben. Bitte prüfen Sie deren Angebote sorgfältig und beachten Sie, dass die Laufzeit meist 4 Jahre beträgt und ein monatlicher Betrag von ca. 150,- € verlangt wird. Das macht Gesamtkosten von ca. 7.000 – 8.000,- €. 

Nach Ablauf der 4 Jahre gehören Ihnen die Inhalte aber nicht einmal. Daher besser noch mit anderen Angeboten vergleichen, ehe hier vorschnell etwas unterschrieben wird.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Im Gegenteil. Jeder kann dort alles sehen. So Sie also eine Webseite betreiben oder anders auftreten beachten Sie Ihre Rechte und Pflichten. Eine geschützte Grafik oder ein mangelhaftes Impressum können abgemahnt werden. Für viel Geld.

Informieren Sie sich und fragen Sie nach!

Dazu folgendes vom HBE:

Die häufigsten Abmahngefahren

Dieser kurze Liste soll Ihnen einen kurzen Überblick über die häufigsten Abmahngefahren geben, die derzeit mehrfach aufgegriffen wurden. Auf die folgenden Inhalte sollten Sie bei Werbeanzeigen unbedingt achten: 
 
– Textilkennzeichnungsgesetz: fehlende Stoffzusammensetzung
– Preisangabenverordnung: fehlender/falscher Grundpreis, fehlender Hinweis auf die enthaltene USt.,
  fehlender Hinweis auf Versandkosten
– fehlende/fehlerhafte Widerrufsbelehrung: oft bei Händler-Angeboten auf Amazon
– fehlende Registrierung nach dem Elektrogesetz bei der Stiftung EAR (z.B. bei Uhren)
– fehlerhafte Werbung mit Garantien
– fehlende Versandkostenangabe bei Preissuchmaschinen
– fehlendes/unvollständiges Impressum: oft bei Händler-Angeboten auf Amazon
– kein ausreichender Hinweis auf die AGB / das Widerrufsrecht
– Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z.B. Originalware mit Gewährleistung)
– Verweis auf einen „Ladenpreis“
– Verletzung von Markenrechten und Urheberrecht ( vor allem Bildernutzung ohne Rechte); 
– nicht ausreichend bestimmte Angabe von Lieferfristen
– Klauseln wie: „unfreie Pakete nehmen wir nicht an“; „Rücksendung zwingend in Originalverpackung“